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Deutschland das zweite China

Deutschland das zweite China? Sind wir wirklich schon am Ende der freien Kommunikation im Internet angekommen? Wenn es um den Entwurf eines neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) geht scheint die Überwachungsdiktatur zu kommen.

  • Dürfen wir ab morgen unsere privaten Blogs einstellen, weil wir mit jeder Publikation Gefahr laufen abgemahnt oder hinter Gitter zu kommen?
  • Müssen wir Webseitenbetreiber nun alle Google Adsense einstellen, weil wir keinen Einfluß auf die Werbebotschaft der Adsense Anzeigen haben?
  • Wird der elektronische Personalausweis der Schlüssel für das Internet?
  • Muß ich nun Jura studieren um mit ruhigem Gewissen einen Blogpost als “Unbedenklich” zu deklarieren oder wird das durch meine Rechtschutzversicherung gedeckt?

Die Staatskassen scheinen voll und die Politiker zu viel Zeit und Geld zu haben, wenn man sich um Themen kümmert, die uns mit großen Schritten nach China führen.

So könnte es mal aussehen.

Hier einige Punkte von AK-Zensur.de

Der aktuelle Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält eine ganze Reihe abzulehnender Vorschriften:

  • Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
  • Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
  • Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
  • Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.
  • Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:
    • Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
    • Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
    • Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.
  • Die bestehenden Regelungen bezüglich schwer jugendgefährdenden Inhalten (das betrifft u.a. Hardcore-Pornographie usw.) bleiben natürlich in Kraft.

Ich möchte meinen Kindern selbst zeigen, was RICHTIG und was FALSCH ist.

Wenn ich das so richtig lese, habe ich Hoffnung, dass weder ich, noch meine Kinder, weder  im Rundfunk noch im Fernsehen irgendwelche Wahlwerbespots sehen, schließlich gefährdet das die Entwicklung meines Kindes.

Da kann ich dann beruhigt von 0 bis 24 Uhr “Good Bye Deutschland” anschauen.

Weitere Stellungnahmen von:

In diesen Blogs wurde ebenfalls über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) berichtet:

1 comment

#1Partei Due Guten10.02.10, 09:51

“Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.” – W. Ulbricht 15. Juni 1961

“Niemand hat die Absicht einen Überwachungsstaat zu errichten.” Wolfgang Bosbach (CDU)

Und 2010 steht uns mit DE-Mail und anderem noch einiges ins Haus…dazu folgende PM:

http://die-guten-partei.de/index.php/seite/Pressemitteilung_09.02.2010_%E2%80%9EWer_aus_der_Geschichte_nicht_lernt%E2%80%9C_-_Zur_Novelle_des_Jugendmedienschutz-Staatsvertrags_(JMStV)_

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