(Witz)Abmahnung an 100 Partnerprogramme.de

Ich möchte hier nicht zu viel verraten sondern lediglich auf den Blogartikel von 100 Partnerprogramme linken. Bei diesem Fall möchte ich mit folgenden Worten schließen “Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein!”. Bevor man Abmahnungen verschickt, sollte man vielleicht sicherstellen, dass die Anschuldigungen auch den Tatsachen entsprechen. Normalerweise hätte es der Anwalt bemerken müssen oder ist dieser nicht in der Pflicht, die Anschuldigungen auch zu überprüfen?

Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer. So berichtete der Spiegel unter dem Titel “Die lustigste Abmahnung des Jahres” und Heise über den “Abmahn Super Gau”.

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